Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NavidEx GmbH
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Transportmittel und Transportgut
- Übergabe des Transportguts
- Zollabfertigung
- Gewährleistung
- Lieferbedingungen
- Be- und Entladung
- Versand und Gefahrenübergang
- Standgeld und Ausfallgeld
- Zahlungsbedingungen
- Haftung
- Ausschluss vom Versicherungsschutz
- Verjährung
- Gerichtsstand und Rechtswahl
- Datenschutz
- Salvatorische Klausel
1. Geltungsbereich
Die NavidEx GmbH arbeitet ausschließlich unter Einbeziehung der jeweils neuesten Fassung der ADSp 2017 sowie der CMR. Ergänzend und nachrangig – insbesondere im Kollisionsfall – gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
2. Vertragsgegenstand
Die NavidEx GmbH führt eilige Transporte selbst oder durch beauftragte Unternehmer durch. Sie kann zudem als Vermittler zwischen Auftraggeber und Frachtführer auftreten. In jedem Fall erfolgt die Durchführung auf Grundlage der ADSp 2017, des HGB, der CMR und dieser AGB. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der NavidEx GmbH.
3. Transportmittel und Transportgut
Die Wahl des Transportmittels erfolgt durch den Auftragnehmer nach billigem Ermessen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Ausgeschlossen ist die Beförderung von Personen sowie von Sendungen gemäß § 51 Postgesetz und solchen, die gesetzlichen Verboten oder Genehmigungspflichten unterliegen.
4. Übergabe des Transportguts
Das Transportgut muss in handelsüblicher, transportfähiger Verpackung übergeben werden. Für mangelhaft oder unverpackt übergebenes Gut wird keine Haftung übernommen. Gefahrgut muss entsprechend gesetzlich verpackt und gekennzeichnet sein – bei Verstößen ist eine Transportverweigerung zulässig.
5. Zollabfertigung
Der Versender ist zur vollständigen Dokumentenübergabe verpflichtet. Fehlende Unterlagen können zur Ablehnung des Transportauftrags oder zur Beauftragung einer Zollagentur führen. Kosten trägt der Auftraggeber. Die Gelangensbestätigung liegt allein in dessen Verantwortung.
6. Gewährleistung
Erkennbare Schäden oder Fehlmengen müssen bei Annahme schriftlich auf dem Abliefernachweis vermerkt werden. Verdeckte Schäden sind spätestens binnen sieben Tagen schriftlich bei der NavidEx GmbH anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie „nicht geprüft“ gelten nicht.
7. Lieferbedingungen
Die Zustellung erfolgt schnellstmöglich. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bei höherer Gewalt (z. B. Wetter, Streik, behördliche Anordnungen) oder fehlenden Dokumenten haftet die NavidEx GmbH nicht für Lieferverzögerungen.
8. Be- und Entladung
Die Verantwortung für Be- und Entladung liegt gemäß § 412 Abs. 1 HGB beim Absender. Die NavidEx GmbH stellt bei Bedarf Personal als Erfüllungsgehilfen zur Verfügung, haftet dabei aber nur bei Vorsatz.
9. Versand und Gefahrenübergang
Die Haftung beginnt mit Übergabe an den Frachtführer und endet bei Lieferung. Alternativempfänger wie Hausbewohner oder Nachbarn gelten als empfangsberechtigt. Rücksendungen gelten mit einem Zuschlag von 30 % als kostenpflichtig.
10. Standgeld und Ausfallgeld
Ab 15 Minuten Wartezeit wird Standgeld je angefangene Stunde gemäß Fahrzeugart berechnet. Bei Nichtabsage eines Auftrags binnen 48 Stunden vor Ausführung wird ein Ausfallgeld in Höhe von 100 % fällig.
11. Zahlungsbedingungen
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Das Entgelt ist bei Ablieferung in bar zu zahlen, sofern nicht bargeldlose Zahlung vereinbart wurde. Rechnungen sind sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren (10 €/15 €) sowie Verzugszinsen (6 % über Diskontsatz der Bundesbank) fällig. Scheckzahlungen gelten erst bei Gutschrift als geleistet. Einwendungen gegen Rechnungen müssen binnen 10 Kalendertagen schriftlich geltend gemacht werden.
Zusätzliche Gebühren:
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Neuausstellung wegen falscher Angaben: 25 €
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Rückfracht bei Palettentausch: 30 %
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Wartezeiten über 10 Minuten: gemäß Preisliste
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Zuschläge (Fähren, Maut etc.): zusätzlich
12. Haftung
Die Haftung erfolgt gemäß HGB, ADSp 2017 und CMR. Haftungsausschlüsse gelten insbesondere:
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bei Schäden durch höhere Gewalt, Dritte oder mangelhafte Verpackung,
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bei Funktionsstörungen elektronischer Geräte ohne nachweisbares Verschulden,
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bei falscher Inhaltsangabe durch den Versender.
Die Haftung ist auf den Materialwert oder Wiederbeschaffungskosten beschränkt. Eine erweiterte Haftung ist nur bei Abschluss einer Zusatzversicherung möglich.
13. Ausschluss vom Versicherungsschutz
Nicht versichert sind unter anderem:
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Edelmetalle, Juwelen, Bargeld, Wertpapiere,
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Kunstwerke mit einem Einzelwert über 7.500 €.
14. Verjährung
Ansprüche verjähren in einem Jahr, bei Vorsatz in drei Jahren (§ 439 HGB). Die Frist beginnt mit Ablieferung oder Kenntnisnahme des Verlusts.
15. Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
16. Datenschutz
Die NavidEx GmbH darf personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung speichern, bearbeiten und weitergeben. Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung nach dem BDSG.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.